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Eine logopädische Behandlung muss in jedem Fall ärztlich verordnet werden. Fragen Sie 
deshalb zuerst Ihren Arzt, ob er in Ihrem Fall Logopädie für notwendig hält. Die Logopädie 
ist ein Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie beinhaltet die Untersuchung und 
Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen, aber auch Maßnahmen 
zur Prävention. 
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In der Regel werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Erwachsene ab dem 
18. Lebensjahr müssen einen Eigenanteil von 10 Prozent des Rezeptwertes zuzgl. 10 Euro 
je Rezept selbst zahlen, außer sie sind durch ihre Krankenkasse hiervon befreit.